Die Stiftungsurkunde
Der Text der Stiftungsurkunde
Der Ring des Magischen Zirkels Fachgruppe der Reichsfachschaft Artistik wurde im September 1936, anlässlich des Münchner Kongresses von dem 1.Vorsitzenden d. O.-Gr. Chtz. H. Dr. H.Teumer gestiftet. Ein Meisterstück deutscher Goldschmiedekunst, soll dieser Ring Eigentum des Magischen Zirkels solange bleiben, bis er endgültig von ein und demselben Zauberer im Zauberer-Wettbewerb dreimal errungen ist. Auch die Stiftungsurkunde geht dann in den Besitz des betr. Zauberkünstlers über.
Ausführungsbestimmungen: Zu jedem Kongress des Magischen Zirkels findet ein Zauberer-Wettbewerb statt. Ein Kollegium von 5 Personen entscheidet darüber, wem der Ring zufällt. Der Ring geht dann nach Unterschreiben eines Eigentumsvorbehaltes des Magischen Zirkels als Leihgabe für 1 Jahr an den betreffenden Gewinner über. Die Stiftungsurkunde bleibt in den Händen des Leiters des Magischen Zirkels. Der Ring darf innen durch Befestigung einer Einlage enger gemacht werden. Keinesfalls aber darf eine Erweiterung des Ringes stattfinden. Der Gewinner, der den Ring als Leihgabe zugesprochen bekommt, hat ihn so zu behandeln, dass er in demselben Zustand zum nächsten Kongress zurückgegeben werden kann, er ist auch finanziell dafür verantwortlich.
Chemnitz im September 1936
Die Urkunde wurde an die Geschäftsstelle zur Aufbewahrung in das Archiv des MZvD übergeben.